Hausschwamm-Test

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Definitionen: Schwamm

 

Schwamm: Sammelbezeichnung für Befall verbauten Holzes in Gebäuden durch verschiedene holzzerstörende Basidiomyceten, z. B. die Hausschwämme (Serpula spp.), die Artengruppe der Weißen Porenschwämme (Antrodia spp. = Braunfäuletrameten und Oligoporus spp. = Saftporlinge) und die Kellerschwämme (Coniophora spp.), unter explizitem Ausschluss von Weißfäule-Erregern, Moderfäule-, Bläue-, Schimmel-, Schlauch- und Schleimpilzen.

Eine sinnvolle, kurze Schwamm-Definition:
"Braunfäule erregende, häufige Hausfäulepilze, die den Begriff "Schwamm" im Namen/Gruppenbezeichnung tragen".
Als "häufig" sind Pilze zu bezeichnen, wenn sie nach wissenschaftlich publizierten Studien in Gebäuden eine Häufigkeit von mehr als 5%  haben, so z. B. bei THEDEN (1952), WAZANY / CZAJINIK (1963), HARMSEN (1966), WAZNY / CZAJINIK (1973), RAFALSKI / KIRK (1972), SCHULZE-DEWITZ (1981), SCHULZE-DEWITZ (1985), KOCH (1985), PAAJANEN / VIITANEN (1989), GUILLITTE (1992), ALFREDSEN et al. (2005), HUCKFELDT (2006, 2007b, 2011, 2015).

Die lexikale Schwamm-Bedeutung ist meist weiter gefasst:
Schwamm: Sammelbezeichnung für holzzerstörenden Befall verbauten Holzes in Gebäuden durch verschiedene Pilze, z. B. den Echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) und die Kellerschwämme (Coniophora spp.), ... nach MEYER (1990) oder
Schwamm: "... für Pilzbefall des Holzes in Gebäuden. Der Begriff Schwamm ist nicht so auszulegen, dass er nur für den gefürchteten Echten Hausschwamm [Serpula lacrymans] gilt. Auch andere in Gebäuden Holzfäule [also Weiß- und Braunfäule] bewirkende Pilze fallen unter den Begriff Schwamm. ..." (LOHMANN, 2003).

Die technische Bedeutung ist deutlich enger gefasst:
Schwamm (in der Mauerwerksbehandlung): Ein Schwammsperrmittel ist ein Mittel zur Mauerwerks-Behandlung um das Durchwachsen des Echten Hausschwammes zu verhindern (nach DIN 68800-4, 2012). Seit Jahren gibt es keine Sperrmittel zur Mauerwerks-Behandlung gegen andere Hausfäulepilze (z. B. ANONYMUS, 2007). In der Prüfung der Wirksamkeit von Mauerwerks-Fungiziden (Test zum Mauerwerks-Durchwuchs des Echten Hausschwammes) ist nur der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) obligatorisch. Andere Pilzarten könnten jedoch auch mit dem Test geprüft werden (DIN V, ENV 12404, 1997).

Hinweis: In Verträgen (z. B. Kaufverträge, Versicherungspolicen) sollte der Begriff "Schwamm" vermieden werden, da er nicht eindeutig definiert ist. Besser wäre es, die Arten mit lateinischen Namen aufzuzählen, die im Vertrag aus- oder eingeschlossen werden sollen. Auch Begriffe wie Bauholz-, Gebäude-, Nassfäule- und Trockenfäule-Pilz sollten nicht gebraucht werden.

Fruchtkörper vom Schwamm

 

 

 

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Autor: Dr. rer. nat.
T. Huckfeldt, Impressum, Datenschutz
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